Die Kreuzigung war eine der grausamsten Hinrichtungsmethode der Römer. Sie hatten diese Todesstrafe von den Karthagern übernommen. Sie durfte nur bei Sklaven und gemeinen Verbrechern angewandt werden. Römische Bürger durften nicht gekreuzigt werden. Ein möglichst langsamer und qualvoller Tod sollte den Verurteilten demütigen und Zuschauer abschrecken. Um ein möglichst langes Leiden zu erzielen, achtete man darauf, einen zu grossen Blutverlust zu verhindern. Zuvor wurde der Betroffene entkleidet und mit einer Peitsche, in deren Lederbändern oft kleine Knochen- und Metallstücke befestigt waren, zusätzlich gequält. Nach der Geißelung wurde das Opfer gezwungen, den Querbalken seines eigenen Kreuzes, zur Hinrichtungsstätte zu tragen. Dieser konnte bis zu 50 Kilogramm wiegen. Daher musste dem Verurteilten manchmal beim Tragen des Querbalken geholfen werden.
An der Hinrichtungsstätte angekommen, wurde der Querbalken auf den Boden gelegt und das Opfer musste sich nackt drauflegen. Spitze, rund 1cm dicke Nägel wurden durch die Handwurzelknochen oder den Raum zwischen Elle und Speiche getrieben. Dann wurde der Verurteilte an dem gut 3 m hohen Pfahl, der auf dem Strafplatz stand, hochgezogen. Mit den etwa 17cm langen Nägeln wurden dann auch die Füsse durch die Fußwurzel oder das Fersenbein angenagelt, was ein Skelettfund in Jerusalem aus dem 1. Jahrhundert bestätigt. Hier steckte noch ein Nagel im Fersenbein. Die Kleider des Gekreuzigten fielen dem Hinrichtungskommando zu. Über dem Kreuz wurde eine Tafel mit der Urteilsbegründung angebracht.
Das Sterben konnte sehr lange dauern, besonders, wenn der der Pfahl einen hervorstehenden Pflock besaß, auf dem die Last des Körpers ruhte. Die Nägel verursachten unerträgliche Schmerzen durch die verletzten Nerven. Den Aufgehängten quälten furchtbarer Durst und rasende Kopfschmerzen, hefiges Fieber und Angstzustände. Die Hängelage verursachte Atemnot, und der Verurteilte konnte dem Erstickungstod nur entgehen, indem er sich, gestützt auf den Nagel durch die Füße, vorübergehend aufrichtete. In abwechselndem Senken und Heben des Körpers, in Atemnot und Atemschöpfen, vollzog sich der Todeskampf, in dessen Verlauf es zu Flüssigkeitsansammlungen in Brust- und Bauchhöhle kam. Manchmal führte
man den Tod durch das Zerschlagen der Schenkelknochen herbei, um die Qual abzukürzen. Nach dem eingetretenen Tod prüften römische Soldaten durch einen Lanzenstich in den Bauch, ob der Hingerichtete wirklich tot war.
Die Auspeitschung und die Kreuzigung beinhaltete aber «nur» die Leiden, die dem Herrn Jesus durch die Menschen zugeführt wurden.
Das Schlimmste geschah in den drei Stunden der Finsternis, wo Er zur Sünde gemacht (2.Kor 5,21) und deswegen von Gott verlassen wurde (Psalm 22,2). Die Strafe für unsere Sünden wurde an ihm, dem völlig Unschuldigen vollzogen. Was in diesen drei Stunden wirklich Schreckliches geschah, können wir Menschen nicht ermessen. Es bleibt uns nur, IHN für seine grosse Liebe und was er für uns erduldet hat, anzubeten!
Chronologische Reihenfolge der letzten 7 Worte Jesus:
Darum liebt mich der Vater, weil ich mein Leben lasse, damit ich es wieder nehme.
Niemand nimmt es von mir, sondern ich lasse es von mir aus.
Ich habe Vollmacht, es zu lassen, und habe Vollmacht, es wieder zu nehmen. Joh 10,18
ER hat aktiv selber sein Leben in den Tod gegeben, was nur ER als Mensch und Gott tun konnte.